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Datum: 16.05.2022 Uhrzeit: 10:41

BEG startet Vergabeverfahren „Linienstern Mühldorf 2025+“ neu


Auch die Dieseltriebwagen der Baureihe 628 der Südostbayernbahn fahren stündlich nach Passau und wenden dort. Am 12.05.2022 macht sich 628 612 mit seiner Regionalbahn 27234 auf den Rückweg nach Mühldorf.

Im Verfahren zur Vergabe des Regionalverkehrs im Linienstern Mühldorf, das im Februar 2021 begann, führt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) den Teilnahmewettbewerb neu durch. Die BEG plant, finanziert und kontrolliert den bayerischen Regional- und S-Bahn-Verkehr im Auftrag des Bayerischen Verkehrsministeriums. Das Verfahren hat auch nach mehreren Verhandlungsrunden kein für den Freistaat finanzierbares Angebot ergeben. Insbesondere die Fahrzeugkosten waren zu hoch. Der Freistaat will dennoch am Ziel festhalten, zumindest eine Regionalverkehrslinie mit Wasserstoffzügen im Regelbetrieb zu verwirklichen. Daher passt die BEG den Leistungskatalog an und reduziert die Fahrzeuganforderungen. In der Neuauflage der Ausschreibung fragt die BEG Wasserstoffzüge für die Linie RB 42 Mühldorf – Burghausen an. Im restlichen Netz sind gebrauchte Dieselfahrzeuge zugelassen. Als Rückfallebene fragt die BEG bei den interessierten Verkehrsunternehmen auch Angebotsvarianten ausschließlich mit gebrauchten Dieselfahrzeugen für das Gesamtnetz an. Der Ausschreibung liegt das heutige Fahrplanangebot zugrunde, das auch schon Grundlage des bisherigen Verfahrens war.

Das Vergabeverfahren „Linienstern Mühldorf 2025+“ steht somit wieder allen interessierten Unternehmen in Europa offen. Abgabefrist für die Anträge im neuen Teilnahmewettbewerb ist der 17. Juni 2022, der finale Zuschlag ist für Mitte 2023 geplant. Trotz des längeren Verfahrens soll der neue Verkehrsvertrag weiterhin im Dezember 2024 starten. Aufgrund der kürzlich von DB Netz angekündigten Verzögerungen beim Ausbau der Strecke München – Mühldorf – Freilassing/Burghausen sieht das neu aufgelegte Vergabeverfahren eine Laufzeit von elf Jahren bis Dezember 2035 vor – mit Verlängerungsoption von drei Jahren bis maximal Dezember 2038.

Zum Hintergrund: Der Bund stellt den Ländern sogenannte Regionalisierungsmittel zur Verfügung. Damit finanziert die BEG den Regional- und S-Bahn-Verkehr im Auftrag des Freistaats. Obwohl die Regionalisierungsmittel in den letzten Jahren aufgestockt wurden, halten sie längst nicht mit der Entwicklung der Kosten Schritt. Denn sowohl die Gebühren für die Nutzung der Schieneninfrastruktur sind stark gestiegen als auch die Kosten auf Seiten der Verkehrsunternehmen – beispielsweise durch deutlich höhere Ausgaben für Energie, Personal, Fahrzeugbeschaffung und Instandhaltung.


Quelle:/Fotos: Bayerische Eisenbahngesellschaft