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Datum: 01.07.2021 Uhrzeit: 10:05

Abellio Deutschland beantragt Schutzschirmverfahren


ET 22 2103 mit Hinweis Abellio kommt nach Berlin in Misburg, 25.04.2019 (Markus Tigges)

Abellio, eine der führenden Wettbewerbsbahnen in Deutschland, hat die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg folgte heute diesem Antrag und ermöglicht somit die Sanierung des aufgrund struktureller Probleme im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) unter wirtschaftlichen Druck geratenen Unternehmens.

Das Schutzschirmverfahren gibt Abellio Deutschland die Möglichkeit, die aufgrund externer Kostensteigerungen notwendig gewordenen Restrukturierungsmaßnahmen eigenverantwortlich anzugehen. „Der Schritt unter den Schutzschirm ist nach über anderthalb Jahren intensiver Verhandlungen mit den regionalen Aufgabenträgern die beste Option, den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern“, sagte Michiel Noy, CEO der Abellio GmbH in Berlin, und betonte: „Wir bleiben für unsere Fahrgäste ein verlässlicher Dienstleister, für unsere Mitarbeitenden ein guter Arbeitgeber und für unsere Geschäftspartner ein zuverlässiger Partner. Der Bahnbetrieb geht unvermindert weiter. Wir sind weiterhin für unsere Kunden da.“

Strukturelle Probleme als Herausforderung für die Akteure auf der Schiene

Mit seinem Engagement in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachen und Mitteldeutschland, organisiert Abellio einen verlässlichen, serviceorientierten und klimafreundlichen Personennahverkehr und bringt als mehrfach ausgezeichneter Qualitätsdienstleister täglich tausende Fahrgäste sicher und komfortabel ans Ziel.

Dabei ist die aktuelle Situation für die im Schienenpersonennahverkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sehr herausfordernd. Unabhängig von den Folgen der Corona-Pandemie belasten in der Struktur des deutschen SPNV verankerte Gründe die Akteure auf der Schiene. Wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen auch, leidet Abellio unter massiven Kostenentwicklungen, die nicht ausreichend von den einzelnen Verkehrsverträgen gedeckt sind. Als eines der größten EVU in Deutschland bekommt Abellio die Auswirkungen der extern verursachten Kostensteigerungen besonders deutlich zu spüren.

Es handelt sich dabei um Kosten für höhere Personalbedarfe als Ergebnis neuer Tarifvereinbarungen sowie gestiegene Rekrutierungs- und Ausbildungskosten angesichts zusätzlichen Bedarfs an Zugpersonal. Hinzukommen erhebliche Baustellenfolgekosten durch umfangreiche Investitionen in das Schienennetz (z.B. zusätzliche Schienenersatzverkehre und Strafzahlungen aufgrund nicht erzielter Pünktlichkeitswerte bzw. Zugausfälle) sowie geltende Pönaleregelungen für Umstände, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht beeinflusst werden können (z.B. Gleisarbeiten, stark befahrene Gleise oder Extremwetterlagen). Diese Mehrkosten waren weder bei Angebotsabgabe noch bei Unterzeichnung der einzelnen Verkehrsverträge vorhersehbar - für keine der Vertragsparteien.

Abellio hat aufgrund dieser Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren Verluste erlitten, die seitens des Gesellschafters Abellio Transport Holding ausgeglichen wurden. Eine dauerhafte Kompensation der Defizite in den langjährig laufenden Verkehrsverträgen durch den Abellio-Mutterkonzern ist jedoch nicht tragbar. Nederlandse Spoorwegen unterstützt daher die Bestrebungen, langfristig wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die einzelnen Netze zu vereinbaren.

Um verlässliche Mechanismen zur Kompensation der unvorhersehbaren Kostenfaktoren zu fixieren, hat Abellio frühzeitig Gespräche mit den regionalen Aufgabenträgern aufgenommen. Nach mehr als anderthalb Jahren intensiver, vertrauensvoll geführter Gespräche muss nun konstatiert werden, dass eine Einigung – auch aufgrund vertrags-, vergabe-, beihilfe- und haushaltsrechtlicher Hürden – nicht erzielt werden konnte. CEO Michiel Noy versicherte mit Blick auf die weitere Zusammenarbeit: „Auch im Schutzschirmverfahren bleiben wir mit unseren Aufgabenträgern im engen Dialog, um gemeinsam ein nachhaltiges Fundament für einen für alle Akteure verlässlichen Schienenpersonennahverkehr zu legen.“

Parallel zu den Gesprächen mit den Aufgabenträgern hat Abellio auch interne Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ergriffen. Diese können allerdings die externen Kostensteigerungen allein nicht austarieren.

Schutzschirm zur langfristigen Sanierung des Unternehmens

Die rund 3.100 Beschäftigten von Abellio in Deutschland wurden heute über die Einleitung von Schutzschirmverfahren für die jeweiligen Gesellschaften unterrichtet. „Die laufenden Löhne und Gehälter sind gesichert und werden in den kommenden drei Monaten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Danach wird Abellio diese wieder selbst zahlen“, unterstrich CEO Michiel Noy und hob hervor: „Unser Ziel ist es, die Arbeitsplätze zu erhalten und gemeinsam mit den Aufgabenträgern und den politisch Verantwortlichen eine langfristig tragfähige Lösung zu erzielen, bei der Abellio auch in Zukunft einen verlässlichen Beitrag für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Regionen leistet.“

In dem Schutzschirmverfahren wird Abellio von erfahrenen Sanierungs- und Restrukturierungs-Experten der Kanzlei Flöther & Wissing unterstützt. „Abellio verfügt über eine gute Perspektive, sich mit geeigneten Restrukturierungsmaßnahmen zu sanieren. Wir sind zuversichtlich, im Rahmen des Verfahrens eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen zu erreichen“, sagte der Generalbevollmächtigte Prof. Dr. Lucas Flöther. Weiter erklärte er: „In einem Schutzschirmverfahren steht Abellio unter einem besonderen gesetzlichen Schutz, so dass die Geschäftsführung Liquidität aufbauen und Sanierungsschritte schneller realisieren kann.“

Innerhalb der kommenden Wochen wird das Restrukturierungsteam in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss einen Plan erarbeiten, wie das Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt werden kann. Rund ein dreiviertel Jahr soll die Phase der Neuausrichtung dauern. Während der gesamten Phase bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung um CEO Michiel Noy. „Dass das Management weiterhin das Heft des Handelns in der Hand behält, ist nur in jenen Sanierungsfällen möglich, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und es genügend Handlungsspielraum für eine Lösung gibt. Beides ist bei Abellio der Fall“, so der Generalbevollmächtigte Prof. Flöther.

Als vorläufige SachwalterInnen hat das Amtsgericht Charlottenburg Dr. Rainer Eckert (für die operativ tätigen Gesellschaften in den Regionen), Dr. Stefanie Zulauf (für die PTS GmbH) und Stephan Poppe (für die Holding Abellio GmbH) aus der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB bestellt. Dr. Rainer Eckert erklärte: „Wir werden alles daransetzen, es Abellio zu ermöglichen, sich für die Zukunft gut aufzustellen.“


Quelle:/Fotos: Abellio Pressemeldung