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Datum: 14.05.2020 Uhrzeit: 09:20

VRR mahnt Abellio Rail NRW wegen schlechter Betriebsleistungen ab


3427 006A-B (Abellio) im Einsatz am 23.03.2020 auf S2 nach Essen Hbf als 30245 (Sonderfahrplan) kurz vor dem Ziel in Kray (Markus Tigges)

S-Bahn-Leistungen der Abellio Rail inakzeptabel

Aufgrund der aktuellen Betriebssituation und den schlechten und nicht akzeptablen SPNV-Leistungen insbesondere auf den Linien S 3, S 9 und RE 49 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gestern eine schriftliche Abmahnung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio Rail NRW ausgesprochen. Auf den vom Unternehmen betriebenen S-Bahn-Linien entsprechen die Qualität und Quantität der Beförderungs- und Betriebsleistung nicht den verkehrsvertraglichen Leistungspflichten. Es kommt zu erheblichen Zugausfällen und massiven Angebotseinschränkungen.

Am 4. Mai hat das Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio Rail NRW dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bekannt gegeben, dass es auf lange Sicht nicht in der Lage ist, seine verkehrsvertraglichen Verpflichtungen bei den Linien der SBahn Rhein-Ruhr nachzukommen. Im Rahmen mehrerer Krisengespräche auf Geschäftsführerebene hat der VRR das Unternehmen Abellio daraufhin nicht nur deutlich ermahnt, sondern auch unmissverständlich aufgefordert, schnellstmöglich alle Maßnahmen zu ergreifen, um die verkehrsvertraglichen Leistungen in einem ausreichenden Maß erfüllen zu können. Dazu hat Abellio erstmals am 8. Mai dargestellt, welche verkehrlichen Auswirkungen auf den einzelnen Linien und deren zeitliche Dauer aufgrund des Personalmangels vorgesehen sind. Aufgrund der Dauer und des Umfangs der verkehrlichen Auswirkungen kann der VRR diese Einschränkungen für die Fahrgäste jedoch nicht mittragen.

Mit der gestrigen Abmahnung ist das verantwortliche Management nun aufgefordert, geeignetere Maßnahmen einzuleiten, die schnellstmöglich zu erkennbaren Verbesserungen führen, um die verkehrsvertraglich geschuldete Leistung vollumfänglich erbringen zu können. Dafür sind als spät möglichste Fristen für eine vollständige Leistungserbringung im Rahmen der Abmahnung folgende Zeitpunkte benannt:

bis zum 14. Juni 2020 auf der Linie S 3,
bis zum 30. Juni 2020 auf der Linie RE 49,
bis zum 15. Juli auf den Linien S 2 und RB 40,
bis zum 15. September die Verlängerung der Linie S 9 von Bottrop bis Recklinghausen.
„Wir erwarten, dass für die Fahrgäste das anhaltend schlechte Angebot auf der Schiene schnell und nachhaltig verbessert wird“, sagt VRR-Vorstandssprecher Ronald R.F. Lünser. „Wir fordern Abellio auf, kurzfristig in einem Maßnahmenpaket verlässliche Aussagen und Planungen über eine verbindliche Qualifikation und Disposition für den Personaleinsatz zu treffen und tragbare Ersatzkonzepte vorzulegen“, so Lünser weiter.


Quelle:/Fotos: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR