elektrolok xyania
Anzeige

Datum: 18.09.2015 Uhrzeit: 09:20

Vergabe der S-Bahn Nürnberg: Oberlandesgericht München verlangt erneute Prüfung

Die Pressemeldungen der Beteiligten zum Urteil des OLG München:
National Express:
National Express begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts München
Zum Urteil des Oberlandesgerichts München am 17.09.2015 über die Vergabe der S-Bahn Nürnberg äußert sich Tobias Richter, Geschäftsführer der National Express Holding GmbH, wie folgt:
„Wir freuen uns über die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts München. Das von National Express abgegebene Angebot wurde durch das Gericht nicht für ungültig erklärt. Das Ausschreibungsverfahren muss somit nicht neu aufgerollt werden. Wir sind zuversichtlich, dass der Aufgabenträger den Vergabeprozess nun nach den Vorgaben des Gerichts abschließen kann, und freuen uns darauf, den Fahrgästen der Nürnberger S-Bahn in Zukunft ein hochwertiges und verlässliches Nahverkehrsangebot machen zu können.“

BEG
S-Bahn Nürnberg: BEG muss finanzielle Leistungsfähigkeit von National Express neu prüfen
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 17.09.2015 am Vormittag den Beschluss der Vergabekammer Südbayern aufgehoben und entschieden, dass die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) die finanzielle Leistungsfähigkeit der National Express Rail GmbH (NX) erneut prüfen muss. Der Vergabesenat betonte explizit, dass das Angebot von National Express weder in preislicher noch in qualitativer Hinsicht vergaberechtlich zu beanstanden sei. Auch habe die BEG aus ihrer Sicht folgerichtig und schlüssig gehandelt. Vielmehr geht es um den formalen, sehr kniffligen Punkt, den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, wenn sich ein Bieter auf die Finanzkraft eines Dritten beruft, und die Frage, zu welchem Zeitpunkt im Verfahren diese Nachweise eingereicht wurden.

Der Vorsitzende Richter Thomas Steiner erklärte, dass der Vergabesenat die Thematik lange diskutiert habe. Nach Rechtsauffassung des OLG München darf die BEG bei der Prüfung aus formalen Gründen die finanziellen Sicherheiten der britischen Muttergesellschaft nicht berücksichtigen, sondern ausschließlich die finanzielle Leistungsfähigkeit der deutschen National Express Rail GmbH. Die BEG hat zwar im Verfahren bereits auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der deutschen National Express Rail GmbH – aufgrund der Werthaltigkeit eines gewonnenen Verkehrsvertrags in Nordrhein-Westfalen – abgestellt, dies aber in Folge der Berücksichtigung der Finanzkraft der Mutter nach Auffassung des OLG nicht in der gebotenen Tiefe geprüft.
„Wir werden den 50 Seiten umfassenden Beschluss im Detail analysieren und die Prüfung nach den Vorgaben des OLG München so schnell wie möglich neu durchführen“, so Johann Niggl, Geschäftsführer der BEG.
Die Entscheidung des Vergabesenats bedeutet nicht, dass das gesamte Vergabeverfahren neu durchgeführt werden muss, sondern lediglich die Prüfung der finanziellen Eignung der National Express Rail GmbH.

DB Regio
Entscheidung im Nachprüfungsverfahren S-Bahn Nürnberg verkündet: OLG München untersagt die Auftragserteilung an National Express
BEG muss die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wiederholen
Das Oberlandesgericht München hat am 17. September 2015 der Bayrischen Eisenbahngesellschaft (BEG) bis auf weiteres untersagt, den Zuschlag an National Express Rail GmbH (National Express) zu erteilen. Die BEG wurde verpflichtet, die Prüfung, ob National Express wirtschaftlich leistungsfähig ist, zu wiederholen. Bei der erneuten Eignungsprüfung dürfen die Erklärungen der Konzernmutter bzw. der Konzernschwester, mit denen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit begründet werden sollte, nicht berücksichtigt werden.
Zum Hintergrund des Verfahrens:
Die BEG hatte am 2. Februar 2015 angekündigt, den Zuschlag für die Leistungen der S-Bahn Nürnberg an National Express Rail GmbH (National Express) erteilen zu wollen. Dagegen hatte DB Regio ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Südbayern eingeleitet. Mit Beschluss vom 27. April 2015 hatte die Vergabekammer die beabsichtigte Zuschlagserteilung an National Express untersagt und die BEG verpflichtet, National Express vom Vergabeverfahren auszuschließen. Gegen den Beschluss der Vergabekammer hatten die BEG und National Express am 15. Mai 2015 Beschwerde beim Oberlandesgericht München eingelegt. Die BEG hatte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von National Express an sich verneint, dann aber unter Berücksichtigung – zum Teil nachgereichter - Erklärungen der britischen Konzernmutter bzw. einer Konzernschwester doch bejaht. Bei der erneuten Eignungsprüfung dürfen nach der Entscheidung des OLG die Erklärungen der Konzernmutter bzw. der Konzernschwester nicht berücksichtigt werden. Vor einer solchen Prüfung könne – so das OLG – ein Ausschluss von National Express (noch) nicht erfolgen.
Das Vergabeverfahren „S-Bahn Nürnberg" umfasst mit bis zu 7,5 Millionen Zugkilometern alle heutigen S-Bahn Linien S1 – S4 sowie die künftige Linie S5 (Allersberg – Nürnberg) und betrifft rund 450 Arbeitsplätze bei der DB Regio Franken.

Quelle:/Fotos: National Express/BEG/DB Mobility Logistics AG