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Datum: 12.02.2015 Uhrzeit: 08:45

RDC Deutschland zieht Rahmenvertrags-Anmeldungen für Zugprojekt Bonn-Köln-Berlin zurück

Chancen auf Trassenzuschlag für Autozug Sylt weiter gut
Die RDC Deutschland GmbH (RDC D), Hauptgesellschafterin der Hamburg-Köln-Express GmbH (HKX), hat im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe von Rahmenverträgen für das deutsche Schienennetz für den Zeitraum 2016-2020 auch Fahrplankapazitäten für drei tägliche Züge auf der Strecke Bonn-Köln-Berlin angemeldet. Wie die DB Netz AG nun mitgeteilt hat, sind drei dieser sechs Zugfahrten aufgrund konkurrierender Anmeldungen ?anderer Betreiber? nicht fahrbar. DB Netz hat daher die Ablehnung dieser Rahmenverträge bei der Bundesnetzagentur beantragt.
?Entsprechend den geltenden Auswahlkriterien im Fall konkurrierender Anmeldungen für Rahmenverträge hat diesmal hier offenbar der DB Fernverkehr die Nase vorn?, sagt Hans Leister, der bei RDC für den Personenverkehr in Europa zuständig ist. Die Anmeldungen dieses vermuteten Bewerbers sind auch einzeln für DB Netz vorteilhafter als der Rahmenvertrags-Antrag von RDC Deutschland, weil für jede Zugfahrt so ein höherer Trassenpreis-Erlös generiert wird. Die Einnahmen der DB Netz sind somit höher als bei einer Vergabe an RDC D.
Der Grund: RDC D hatte seine Rahmenvertragsanmeldung mit dem relativ preiswerten Trassenprodukt ?Economy? eingereicht. RDC D hatte sich für dieses preiswertere Trassenprodukt entschieden, um die Fahrpreise auf dieser Strecke möglichst günstig und damit für die Kunden attraktiv anbieten zu können. Denn RDC D ist überzeugt, dass der Fernverkehr in Deutschland, insbesondere durch die derzeitige Konkurrenzsituation mit den Fernbussen, keinen höheren Trassenpreis erlaubt.
?Das heutige Trassenpreisniveau ist generell zu hoch. Die Schienenmaut entwickelt sich zu einer Schienenverkehrs-Bremse. Das ist im Wettbewerb mit Pkw und Fernbussen eine dramatische Benachteiligung?, sagt Hans Leister dazu. ?Wir hätten hier gerne eine Alternative geboten. Es ist daher sehr schade, dass wir uns nun von dem Projekt Köln-Berlin verabschieden müssen. Wir werden dies aber tun.?
Zwar wird die Verbindung aus NRW nach Berlin als eine der Hauptachsen der deutschen Verkehrsverbindungen von einer ICE-Linien, etlichen Intercity-Zügen, Fernbussen dreier Unternehmen sowie von zwei Fluggesellschaften bedient. Trotzdem hat RDC D eine Marktlücke für eine gleichermaßen schnelle und preiswerte Zugverbindung gesehen, die eine echte Alternative zu Fernbussen und Billigfliegern bietet. In rund fünf Stunden sollten die Züge von Bonn und Köln mit Halten in Düsseldorf, Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, Hamm, Gütersloh, Bielefeld, Herford, Hannover nach Berlin fahren. Für die Strecke wäre die Verwendung von 200 km/h schnellen Fahrzeugen notwendig gewesen.
?Wenn DB Netz für die Kapazitäten für den von uns geplanten Verkehr zwischen Köln und Berlin anderweitig höhere Preise erzielen kann, geht das in Ordnung?, kommentiert Carsten Carstensen, Geschäftsführer von RDC D, die Niederlage bei der Bewerbung um die knappen Trassen. ?Allerdings erwarten wir dann umgekehrt von der DB, dass sie an anderer Stelle, wo RDC D Kapazitäten mit höherem Trassenpreis beantragt hat, den Vorrang der RDC D-Bewerbung akzeptiert.?
Dies trifft zu auf den Autozugverkehr vom Festland zur Insel Sylt, wo RDC D in Konkurrenz zum DB Sylt Shuttle (Autozug) mit höherer Trassenpreiskategorie und häufigerem Verkehr ab dem Fahrplan 2016 beantragt hat und so Mehreinnahmen für DB Netz generiert. Deshalb hat DB Netz bei der Bundesnetzagentur um Zustimmung für den Abschluss von Rahmenverträgen mit RDC D für die Trassenkapazitäten des Autozugs gebeten. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur bekannt gegeben, dass sie beabsichtigt, die konkurrierenden Anmeldungen von DB Fernverkehr abzulehnen. Nun muss die Bundesnetzagentur diesem Vorgehen noch zustimmen.
Allerdings könnte das Rahmenvertragsverfahren für diese Strecke insgesamt noch scheitern, wenn die anderen Mitbieter gemeinsame Sache machen und das Land Schleswig-Holstein sich der noch notwendigen Koordinierung der geplanten Regionalverkehrs-Verdichtung mit dem Autozug verweigert. Dies ginge zwar zu Lasten der Planungssicherheit des Nahverkehrs, könnte im Ergebnis aber den DB Sylt Shuttle (Autozug) wieder ins Rennen bringen oder zumindest zu einem Rechtsstreit führen, der weitere Unsicherheiten für die Schienenverbindung zur Insel Sylt ab Dezember 2015 bringen kann.

Quelle:/Fotos: RDC Deutschland / HKX