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Datum: 27.07.2022 Uhrzeit: 09:44

Neuer Verkehrsvertrag für die AVG bis zum Jahr 2037 unterzeichnet


AVG GT8-100D2S-M 890 als Expreszug S4 nach Karlsruhe Albtahlbahof, aufgenommen am Bahnhofsvorplatz in Heilbronn, 09.06.2022. (Tobias Walter)

Ein historischer Tag für den Erhalt des „Karlsruher Modells“ und ein starkes Signal in Richtung Verkehrswende: Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) wurde am heutigen Mittwoch, 27. Juli, durch die Unterzeichnung eines neuen Verkehrsvertrags damit beauftragt, im Netz 7a Los 1 (Stadtbahn Karlsruhe) für 15 weitere Jahre die Verkehrsleistungen auf ihren Stadtbahnlinien in der Region zu erbringen (Details zu den einzelnen Linien siehe unten). Die vergebene Verkehrsleistung beläuft sich auf die stolze Zahl von 10,8 Millionen Zugkilometern, die pro Jahr durch die AVG-Stadtbahnen im Gesamtnetz gefahren werden sollen. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann setzte persönlich als Vertreter des Landes Baden-Württemberg am heutigen Nachmittag bei einer Feierstunde in Karlsruhe seine Unterschrift unter den neuen Vertrag.

In den vergangenen Jahren waren umfangreiche und intensive Verhandlungen zwischen mehreren Partnern nötig gewesen, um die konkrete Ausgestaltung des neuen Verkehrsvertrags zu klären. Um die heutige Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die AVG zu ermöglichen, war eigens eine Gruppe von Behörden gegründet worden. Deren Vertreter konnten nun mit ihrer Unterschrift gemeinsam die AVG für die kommenden 15 Jahre beauftragen. Auch werden in den nächsten Jahren neu beschaffte „Tram-Trains“ die AVG-Flotte verstärken und modernisieren.

Diese Gruppe von Behörden besteht aus dem Land Baden-Württemberg, dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, der Stadt Karlsruhe, dem Landkreis Karlsruhe, dem Landkreis Germersheim und der Stadt Heilbronn.

Neben dem baden-württembergischen Verkehrsminister, Winfried Hermann, zählten zu den Unterzeichnern des neuen Vertrags auch Karlsruhes Oberbürgermeister und Vorsitzender des AVG-Aufsichtsrats, Dr. Frank Mentrup, der Landrat des Landkreises Karlsruhe, Dr. Christoph Schnaudigel, der Landrat des Landkreises Germersheim und Vorsteher des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, Dr. Fritz Brechtel, und Harry Mergel als Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn. Von Seiten der AVG unterzeichneten der Vorsitzende der Geschäftsführung, Dr. Alexander Pischon, und der technische Geschäftsführer der AVG, Christian Höglmeier, gemeinsam den neuen Verkehrsvertrag.

Zur Dauer der Direktvergabe und Details zu den AVG-Stadtbahnlinien:

Durch die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Netz 7a Los 1 wurde die AVG damit beauftragt, für die Zeit von Anfang Dezember 2022 (ab Fahrplanwechsel) bis zum Dezember des Jahres 2037 (Fahrplanwechsel) auf folgenden Strecken weiterhin den Stadtbahnverkehr zu erbringen:

AVG-Stadtbahnlinie S1/S11: Hochstetten – Karlsruhe – Bad Herrenalb/Ittersbach.
AVG-Stadtbahnlinie S2: Stutensee-Spöck – Karlsruhe – Rheinstetten-Mörsch.
AVG-Stadtbahnlinie S4: Karlsruhe Durlach Bahnhof – Heilbronn – Öhringen.
AVG-Stadtbahnlinie S5: Pforzheim – Karlsruhe Durlach Bahnhof ( - Karlsruhe Marktplatz – Wörth).
AVG-Stadtbahnlinie S6: Pforzheim – Bad Wildbad.

AVG-Stadtbahnlinie S7: Karlsruhe Albtalbahnhof – Rastatt – Baden-Baden – Achern.
AVG-Stadtbahnlinie S71: Karlsruhe Hauptbahnhof – Rastatt – Baden-Baden – Achern.
AVG-Stadtbahnlinie S8: Karlsruhe Albtalbahnhof – Rastatt – Forbach – Freudenstadt – Bondorf.
AVG-Stadtbahnlinie S81: Karlsruhe Hauptbahnhof – Rastatt – Forbach – Freudenstadt – Bondorf.
AVG-Stadtbahnlinie S31/S32: Menzingen/Odenheim – Bruchsal – Karlsruhe Hauptbahnhof.

Die zuvor beschriebenen Linienverläufe beziehen sich ausschließlich auf die in diesem Vergabenetz enthaltenen Leistungen. Die gewohnten innerstädtischen Stadtbahnlinien durch die Karlsruher Innenstadt bleiben natürlich weiterhin erhalten.

Der neue Verkehrsvertrag beinhaltet für die zuvor genannten Stadtbahnlinien zahlreiche Optimierungen und Anpassungen im Fahrplanangebot. Über diese Verbesserungen wird die AVG in den kommenden Monaten in Hinblick auf die jeweiligen Stadtbahnlinien noch im Detail informieren.

Verkehrsminister Winfried Hermann stellt die Bedeutung des neuen Verkehrsvertrags für die Mobilitätswende in den Vordergrund: „Mit dem neuen Verkehrsvertrag sichern wir in Direktvergabe das technisch einzigartige Karlsruher Modell bis 2037. Die Regionalstadtbahn fährt die Fahrgäste aus der Region auf Eisenbahngleisen und in der Stadt auf Stadtbahngleisen komfortabel und sicher. Ab Mitte des Jahrzehnts werden neue Fahrzeuge eingesetzt, die kostengünstig von der landeseigenen Schienenfahrzeuggesellschaft beschafft werden. Das gute Angebot wird damit noch besser. So gewinnen wir neue Fahrgäste und treiben die Verkehrs- und Mobilitätswende voran. Unser Ziel: Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030.“

„Dass die AVG für weitere 15 Jahre ihr bewährtes Verkehrsangebot inklusive des Karlsruher Modells erbringen kann, sorgt in der Region für Kontinuität. Zudem sind mit dem neuen Verkehrsvertrag und der Neustrukturierung der Verkehre zum Fahrplanwechsel im Dezember für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Karlsruhe zahlreiche Verbesserungen verbunden. Die Fahrzeit zwischen Bretten und dem Karlsruher Hauptbahnhof verkürzt sich durch die neuen Züge beispielsweise um 15 Minuten, zwischen Oberderdingen und Freiburg wird es Fahrzeitgewinne von 26 Minuten geben und die Anbindung zum Frankfurter Flughafen reduziert sich von Bretten aus um 21 Minuten. Das ist ein Quantensprung“, zeigte sich Landrat Dr. Christoph Schnaudigel bei der Vertragsunterzeichnung sichtlich zufrieden über das insgesamt deutlich attraktivere ÖPNV-Angebot.


Quelle:/Fotos: AVG